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Dokumentation bereits beendeter/ umgesetzter Projekte


Verfügungsfonds ISEK Barmen-Innenstadt

Verfügungsfonds ISEK Barmen-Innenstadt (ausgelaufen)

Nachfolgend Information zu dem am 31.12.2022 ausgelaufenen Förderprogramm „Verfügungsfonds ISEK Barmen-Innenstadt“.

Gute Ideen für die Innenstadt gemeinsam umsetzen!

Der Verfügungsfonds für den Geltungsbereich des ISEK Innenstadt Barmen hat privaten Initiativen oder einzelnen Innenstadtakteuren bis zum Ende seiner Laufzeit (31.12.2022) die Möglichkeit geboten, ihre Projektideen mit bis zu 50 % der Kosten zu bezuschussen.

Fördergebietsgrenze

Jeder hatte somit jede(r) die Möglichkeit, sich mit seiner/ ihrer Projektidee aktiv in die Entwicklung der Barmer Innenstadt einzubringen.

Antragsberechtigt waren alle Bewohner*innen-Gruppierungen, Vereine, Einrichtungen und Verbände, die sich im Sinne der Fördergrundsätze und -ziele im ISEK-Gebiet „Innenstadt Barmen“ engagieren.

Gefördert wurden investive oder inverstitionsvorbereitende Projekte mit dem Ziel der Verbesserung der Standortqualität.

Ablauf im Überblick

Die nachfolgene Grafik zeigt die die Ablaufschritte eine Verfügungsfonds-Projekts –  von der Idee bis zur Abrechnung. Weitere Infos finden Sie, wenn sie die obigen Reiter anklicken.

Einen Überblick über die wichtigsten Infos finden Sie auch in unserem Informationsflyer.


Der Verfügungsfonds sollte Investitionsanreize schaffen und so konzeptionelle und investive Maßnahmen in Barmen anstoßen. Es konnten kleinteilige, nicht-kommerzielle Projekte, Maßnahmen und Aktionen gefördert werden. Diese sollen neue Impulse für die Barmer Innenstadt setzen.

Beispiel: Dachbegrünung Wartehäuschen. Foto: Ströer

Es wurden Projekte und Aktivitäten gefördert, die einen direkten Bezug zur Barmer Innenstadt haben, und von denen möglichst viele Menschen profitieren. Damit sollten das Image und die nachhaltige Entwicklung der Barmer Innenstadt gestärkt werden.

Mit dem Verfügungsfonds sollte zudem die lokale Zusammenarbeit gestärkt werden. Die lokalen Akteure sollten sich mit ihrem Stadtteil identifizieren und ihn aktiv mitgestalten. Der Verfügungsfonds botet eine finanzielle Förderung zur Umsetzung Ihrer Ideen.

Info-Flyer zum Verfügungsfonds

Info-Flyer zum Verfügungsfonds

Beispiele für Projekte, die aus dem Verfügungsfonds gefördert werden konnten, sind:

  • Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum
  • Kunstprojekte (Installationen o.ä.)
  • Beleuchtung
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit und vieles mehr!

Höhe der Förderung

Projekte konnten mit bis zu 50 % der Gesamtkosten über Städtebaufördermittel des Programms „Lebendige Zentren“ gefördert werden. Die öffentlichen Mittel konnten ausschließlich für investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen eingesetzt werden.

Mindestens 50 % der Gesamtkosten mussten aus anderen (i.d.R. privaten) Mitteln finanziert werden. Aus dem privaten Eigenanteil konnten auch nicht-investive Maßnahmen finanziert werden, wenn sie den in der Förderrichtlinie festgelegten Zielen entsprachen.

Die Förderung sollte im Regelfall einen Betrag von 25.000 € (brutto) nicht überschreiten.
Die Zuwendung erfolgte zweckgebunden für die beantragte Maßnahme. Die Mittel mussten dem Zweck angemessen sein und wirtschaftlich verwendet werden.

Alle Informationen haben wir kompakt in unserem Flyer für Sie zusammengestellt. Detaillierte Informationen können Sie zudem der dem Verfügungsfonds ISEK Barmen – Innenstadt  zugrundeliegenden Richtlinie entnehmen.


Antragsberatung und Weg zur Entscheidung

Der Weg zur Förderung Ihres Vorhabens lief über BarmenUrban. Interessenten konnten Kontakt zu uns aufnehmen, um eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit Ihrer Projektidee zu bekommen.

Wir halfen bei der Weiterentwickung der Projektidee, bei der Findung von evtl. Kooperationspartner*innen sowie bei Bedarf auch bei der Antragsstellung.

Nach der erfolgten Beratung durch BarmenUrban prüfte die Verwaltung, ob die Voraussetzunge für eine Förderung gegeben sind, also, ob der Antrag förderfähig ist, denn nur solche Anträge wurden dem Barmer Innenstadtbeirat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Förderanträge wurden im Barmer Innenstadtbeirat vorgestellt. Die Mitglieder des Beirats diskutieren über die Förderanträge und fassten einen Beschluss über deren Förderwürdigkeit. Diese Vergabeempfehlung ist Grundlage für die jeweiligen Bewilligungsbescheide, die von der Verwaltung erstellt werden

Vor Erhalt des Bewilligungsbescheids durften für das Projekt keine Anschaffungen getätigt werden und keine Vergaben für Leistungen erfolgen. In diesen Fällen galt das Projekt als vorzeitig begonnen, was zum Verlust der Förderung führt.

Der Barmer Innenstadtbeirat war ein lokales Gremium, das auf Basis der der kommunalen Richtlinie zum Verfügungsfonds (…) gebildet wurde. Er beschloss über Anträge an den Verfügungsfonds Barmen, die durch die Stadtverwaltung vorab als förderfähig beurteilt wurden.

Der Barmer Innenstadtbeirat bestand aus namentlich benannten Vertreter*innen lokaler Institutionen, Vereinen usw., die im Stadtteil soziale, kulturelle, bildungsbezogene oder wirtschaftliche Belange vertreten. Er wurde vervollständigt durch eine*n Bewohner*in, zwei Gewerbetreibende und zwei Immobilieneigentümer*innen aus dem ISEK Gebiet. Die Lokalpolitik stellte beratende Mitglieder. Erster Vorsitzender war Andreas Romano, zweiter Vorsitzender Erhard Buntrock.

Im Regelfall tagte der Innenstadtbeirat viermal jährlich. Alle Interessierten waren herzlich dazu eingeladen, sich einen Eindruck von der Arbeit des Beirates zu machen und als Gast an den Sitzungen teilzunehmen.

Der Barmer Innenstadtbeirat war mit folgenden Personen besetzt:



Sofortprogramm Werth