Grünes Licht für die Neuausschreibung des Werth-Umbaus
Für die Durchführung des Projekts „Neugestaltung Werth“ hat die Verwaltung dem Rat der Stadt Wuppertal unter Bezug auf den Ratsbeschluss vom 21.06.22 (VO/0716/22) und nach Gesprächen mit dem Fördergeber die Vorlage (VO/0115/22) zur Entscheidung vorgelegt.
Ratsbeschluss zur Neuausschreibung der Bauleistungen und neuer Bewilligungsbescheid liegen vor
Der Rat der Stadt Wuppertal hat in der Sitzung vom 8.11.22 der neuen Ausschreibung der Maßnahme „Neugestaltung Werth“ mit prognostizierten Gesamtprojektkosten in Höhe von 12,89 Mio. € und einem städtischen Eigenanteil in Höhe von 3,43 Mio. € zugestimmt.
Auch der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung ist zwischenzeitlich eingangen, der als Vorbehalt noch in der Ratsvorlage enthalten ist.
Der Fördergeber gibt der Erneuerung des Werth auf Basis des durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs ebenfalls weiterhin eine hohe Priorität und sieht das Projekt im besonderen Landesinteresse.
Damit sind wichtige Hürden genommen, um das zentrale Projekt des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) zur Umsetzung zu bringen.
Kostenverteilung
Nachdem die Ausschreibung zur Erneuerung des Werths aus formalen Gründen aufgehoben werden musste, hatte der Rat am 21.6.22 die Vorschläge der Verwaltung (VO/0716/22) einstimmig beschlossen, welche die Erneuerug des Werths sicherstellen und die zum Teil die Baupreise sichern, die vor den aktuellen Kostensteigerungen galten.
Allerdings können aus der Neuausschreibung resultierende Mehrkosten nicht auf die förderfähige Gesamtsumme angerechnet werden und gehen daher zu Lasten der Stadt Wuppertal.
Weiteres Vorgehen
Der Fördergeber hat den Durchführungszeitraum der Gesamtmaßnahme bis zum 31.12.2025 verlängert.
Mit dem Rückenwind der Ratsentscheidung sollen die Ausschreibung noch in diesem Jahr veröffentlicht und der Bauauftrag Anfang 2023 vergeben werden.
Sie können sich hier auf unserer Webseite einen Überblick über die Erneuerung der Fußgängerzone zum „Kultur Teppich Barmen“ verschaffen.